Erfüllung von öffentlichen
Aufgaben
Der Kanton St. Gallen (Amt für Gemeinden) schreibt den Ortsgemeinden
vor, sich vermehrt für die Aufgaben der allgemeinen Öffentlichkeit
zu engagieren.
Ausrichtung von Stipendien
Die Auszahlung eines Bürgernutzens ist gemäss Gemeindegesetz
seit längerer Zeit nicht mehr gestattet. Die Ausrichtung von Stipendien
an Ortsbürgerinnen- und Ortsbürger fällt bei präziser
Auslegung ebenfalls unter diese Bestimmung. Nach bisheriger Praxis
wurden die Stipendien ungeachtet der finanziellen Verhältnisse
der unterstützungspflichtigen Personen an alle sich in der Ausbildung
befindlichen Ortsbürgerinnen- und Ortsbürger ausgerichtet.
Neue Regelung für die Ausrichtung von Stipendien
Aufgrund der neuen Bestimmungen ist es der Ortsgemeinde
Straubenzell nicht mehr möglich, Stipendien nach der bisherigen
Praxis auszurichten. Der Bürgerrat hat deshalb beschlossen, ab
dem 1. Januar 2011 Stipendien nur noch aufgrund eines Bedarfsnachweises,
d.h. der steuerlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse
der unterstützungspflichtigen Personen auszurichten.
Neues Stipendienreglement
Das ab 1. Januar 2012 anzuwendende Stipendienreglement finden Sie
ebenfalls auf dieser Website weiter››.
Sie können dieses auch auf unserem Sekretariat,
Zürcher Strasse 257, 9014 St. Gallen anfordern.
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Vielen Dank für Ihr Verständnis für die leider nicht
mehr zu umgehenden Anpassungen. |