Die französische Revolution brachte nicht nur Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit nach St.Gallen.
Den Soldaten Napoleons folgte eine neue Staatsform, die seit 1803 unseren Kanton massgeblich prägt.

Die ursprünglichen Bürgergemeinden sind im neu gebildeten
Kanton St.Gallen als Ortsgemeinden erhalten geblieben. In der Verfassung des Kantons wird ihre Existenz unter gewissen Bedingungen ausdrücklich anerkannt und garantiert.
Gestützt auf das Gemeindegesetz vom 27.08.1979 organisieret sich die Ortsgemeinde Straubenzell als Gemeinde mit Bürgerversammlung. In der Gemeindeverordnung vom 29. März 2004 sind die Organisation mit Rechten und Pflichten der Organe geregelt.
Oberstes Organ ist die Bürgerschaft. Diese setzt sich zusammen aus Straubenzeller Bürgerinnen und Bürgern, die in der Stadt St.Gallen wohnen. In der jährlichen Bürgerversammlung können Ortsbürgerinnen und Ortsbürger nach urdemokratischer Art ihre Rechte ausüben und die wirtschaftliche Verwaltung ihrer Ortsgemeinde bestimmen.

 

Die Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen. Das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan ist der Bürgerrat.
Er wird von der Bürgerversammlung für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und besteht aus dem Präsidenten, vier Mitgliedern sowie einer Ratsschreiberin oder einem Ratsschreiber.
Der Bürgerrat vertritt die Ortsgemeinde gegen aussen, vollzieht die Beschlüsse der Bürgerschaft, hält die Bestimmungen der Gemeindeordnung ein und verwaltet die Vermögenswerte.
Die Bürgerschaft wählt zusätzlich eine dreiköpfige Geschäftsprüfungskommission. Diese überprüft die Amtsführung des Bürgerrates, die Geschäftsführung, die Jahresrechnung und den Voranschlag.