Einbürgerungsgesuch
der Stadt St.Gallen

Formulare und Antrag sind für alle drei städtischen Ortsgemeinden (OG-Straubenzell, OG-St.Gallen (Zentrum) und OG-Tablat gültig.

Für CH-Bürger/innen die das St.Galler Bürgerrecht beantragen möchten (pdf Formular):
Einzelpersonen
Familien

Für Nicht-Schweizer/innen die das Schweizer Bürgerrecht beantragen möchten
(Informationen zur Einbürgerung in der Stadt St.Gallen):
weiter ››

Zusätzliche Infos:

Arbeitsblätter zum Thema:
«So funktioniert die Schweiz»
Echo Informationen zur Schweiz
weiter ››››


 

Das Bürgerrecht der Ortsgemeinde Straubenzell steht Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern und Angehörigen anderer Nationalitäten offen.
Mit dem Straubenzeller Bürgerbrief erwerben alle Neubürgerinnen und -bürger auch das Bürgerrecht der Politischen Gemeinde St.Gallen und des Kantons.
Ausländer erhalten gleichzeitig die Schweizer Staatsbürgerschaft.
 
Infos zum Anforderungsprofil für Gesuchsteller/innen weiter››
 

Über Einbürgerungen entscheidet das Parlament der Stadt St.Gallen auf Antrag und Empfehlung der Einbürgerungsräte. Auch wenn die Zeiten der «Schweizermacher» längst passé sind, werden vor der Erteilung des Bürgerrechtes noch einige Voraussetzungen geprüft. Diese Prüfung erfolgt durch verschiedene Instanzen, vor allem jedoch durch Vertretungen der Ortsgemeinde.
Wird bei der Einbürgerung zusätzlich die eidgenössische Staatsbürgerschaft verliehen, werden Faktoren und Eigenschaften, die für die Integration nötig sind, geprüft. Es sind dies gute Kenntnisse der deutschen Sprache, Textverständnis, Wissen über die demokratischen Rechte und Pflichten der Schweizer Bürger, sowie Vertrautheit und Akzeptanz der schweizerischen und örtlichen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuche.
Reges Interesse am öffentlichen Geschehen wird geschätzt. Es sind keine grossen Hindernisse zu überwinden, um Straubenzellerin oder Straubenzeller zu werden. Die Ortsgemeinde freut sich an jeder neuen Bürgerin, jedem neuen Bürger.
An einer würdigen Feier erhalten alle neu Eingebürgerten den Bürgerbrief der Ortsgemeinde Straubenzell.

Pro Jahr erhalten 50 bis 200 Personen das Straubenzeller Bürgerrecht. Bis zu einem Fünftel der Anwärterinnen und Anwärter besitzt bereits die schweizerische Staatsbürgerschaft, die übrigen Personen stammen aus verschiedensten Nationen und Erdteilen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie sich in Straubenzell wohlfühlen und sich vermehrt mit ihrem Wohnort identifizieren möchten.

 
…auch Pflichten
Der Erhalt des Bürgerbriefes verheisst nicht nur Rechte und Privilegien.
Ob Gemeinde, Kanton oder Eidgenossenschaft, alle unsere Gemeinschaften verlangen von ihren Angehörigen auch Pflichten. Zum Glück werden diese von der überwiegenden Mehrheit noch immer als das höchste Privileg empfunden!
 
 
Gründe, Ortsbürgerin oder Ortsbürger zu werden
 
Auch wenn die Ortsbürgergemeinde Straubenzell nur beschränkte politische Bedeutung hat, gibt es zahlreiche Gründe, das Straubenzeller Bürgerrecht zu beantragen.
 

Der Wunsch, das Bürgerrecht der Ortsgemeinde Straubenzell zu erwerben, erfolgt meist erst nach einigen Jahren Wohnsitz in der Gemeinde. Es braucht Zeit, Wurzeln zu fassen und sich mit seinem Wohnort zu identifizieren.
Die Ortsgemeinde Straubenzell bemüht sich, dass Neubürgerinnen und -bürger ihren «Identitätswechsel» so vorteilhaft und positiv als möglich erfahren. Über das ganze Jahr verteilt werden An-lässe und Aktivitäten organisiert, die auch der Integration und der Identifikation mit der Ortsgemeinde dienen. Dies geschieht an der jährlichen Bürgerversammlung, diversen kulturellen Veranstaltungen oder auf der beliebten «Bürgerwanderung».
Junge Ortsbürgerinnen und Ortsbürger erhalten auf Anfrage Stipendien.

Bürgerausflug
Jedes zweite Jahr organisiert der Bürgerrat der Ortsgemeinde eine «Bürgerwanderung».
An diesem Ausflug werden eigene Wälder und Liegenschaften in der näheren Region besucht. Ein Teil der Strecke wird dabei zu Fuss zurückgelegt. Dieser gesellschaftliche Anlass dient auch dazu, sich näher kennen zu lernen. Neubürgerinnen und Neubürger schätzen diese Kontaktmöglichkeiten. Die Ortsgemeinde sorgt dabei für die nötige Stärkung und das leibliche Wohl der Wanderer.

 
 
Liste der Neubürgerinnen und Neubürger 2009 weiter ››
 
Impressionen von der Einbürgerungsfeier vom 3. Dezember 2009 weiter››
 
nach oben