| Das Bürgerrecht der Ortsgemeinde Straubenzell
steht Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern und Angehörigen
anderer Nationalitäten offen. Mit dem Straubenzeller Bürgerbrief erwerben alle Neubürgerinnen und -bürger auch das Bürgerrecht der Politischen Gemeinde St.Gallen und des Kantons. Ausländer erhalten gleichzeitig die Schweizer Staatsbürgerschaft. |
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Über Einbürgerungen entscheidet
das Parlament der Stadt St.Gallen auf Antrag und Empfehlung
der Einbürgerungsräte. Auch wenn die Zeiten der «Schweizermacher» längst
passé sind, werden vor der Erteilung des Bürgerrechtes
noch einige Voraussetzungen geprüft. Diese Prüfung erfolgt
durch verschiedene Instanzen, vor allem jedoch durch Vertretungen der
Ortsgemeinde. Pro Jahr erhalten 50 bis 200 Personen das Straubenzeller Bürgerrecht. Bis zu einem Fünftel der Anwärterinnen und Anwärter besitzt bereits die schweizerische Staatsbürgerschaft, die übrigen Personen stammen aus verschiedensten Nationen und Erdteilen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie sich in Straubenzell wohlfühlen und sich vermehrt mit ihrem Wohnort identifizieren möchten. |
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| …auch Pflichten | ||
| Der Erhalt des Bürgerbriefes verheisst
nicht nur Rechte und Privilegien. Ob Gemeinde, Kanton oder Eidgenossenschaft, alle unsere Gemeinschaften verlangen von ihren Angehörigen auch Pflichten. Zum Glück werden diese von der überwiegenden Mehrheit noch immer als das höchste Privileg empfunden! |
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| Gründe, Ortsbürgerin oder Ortsbürger zu werden | ||
| Auch wenn die Ortsbürgergemeinde Straubenzell nur beschränkte politische Bedeutung hat, gibt es zahlreiche Gründe, das Straubenzeller Bürgerrecht zu beantragen. | ||
Der Wunsch, das Bürgerrecht
der Ortsgemeinde Straubenzell zu erwerben, erfolgt meist erst nach
einigen Jahren Wohnsitz in der
Gemeinde. Es braucht Zeit, Wurzeln zu fassen und sich mit seinem Wohnort
zu identifizieren. Bürgerausflug |
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